Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Unterrichtung über ein Meldepflichtiges Ereignis im KKW Gundremmingen (KRB II), Block B; „Laufmomentabschaltung an einem Keilplattenschieber“
Datum des Ereignisses:
22.06.2016
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 27.06.2016 hat die Betreiberin des KRB II dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
LeistungsbetriebBeschreibung:
Ein Keilplattenschieber am Austritt des 2. Stranges der Lagerbeckenreinigung wurde bei der manuellen AUF-Ansteuerung vom Leitstand während einer wiederkehrenden Prüfung durch den Komponentenschutz (Laufmoment) abgeschaltet. Bei einer Vor-Ort-Begehung waren Riefen an der Armaturenspindel erkennbar.Auswirkungen:
Auf Personen und Umgebung: keineAuf die Anlage: keine
Im Anforderungsfall hätte die Armatur nicht automatisch (Ansteuerung durch Reaktorschutz) geschlossen. Weitere in Reihe geschaltete Armaturen waren geschlossen und verfügbar. Die betroffene Armatur wäre von Hand kurzfristig schließbar gewesen.
Maßnahmen, Behebung:
Die Armatur wurde durch Lösen der Verklemmung wieder gängig gemacht und zeigt aktuell ein ordnungsgemäßes Laufverhalten. Unabhängig davon wird der 2. Strang der Lagerbeckenreinigung erst wieder nach der Inspektion der Armatur in Betrieb genommen.Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie N (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung.