Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG): „Unverfügbarkeit des Umluftventilators UV31 D001 für Notspeisedieselbetrieb“
Datum des Ereignisses:
05.05.2016
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 11.05.2016 hat der Betreiber des Kernkraftwerks
Grafenrheinfeld (KKG) dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis nach § 6 der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragen- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis
NichtleistungsbetriebBeschreibung
Bei Durchführung einer wiederkehrenden Prüfung am Notspeisenotstromdiesel GY50 wurde festgestellt, dass der Umluftventilator für den Notspeisedieselbetrieb UV31 D001 trotz der Rückmeldung „EIN“ nicht in Betrieb war. Nachfolgend wurde festgestellt, dass bereits am 13.03.2016 die Sicherungen der Phasen 2 und 3 des Umlüfters ausgefallen waren. Da die Sicherung in der Phase 1, die für die Rückmeldungen verantwortlich war, nicht ausgelöst hatte, wurde dies nicht bemerkt.Auswirkungen
Auf Personen, Umgebung und Gesamtanlage keine.Die vorliegende Unverfügbarkeit des Umluftventilators für den Notspeisedieselbetrieb hätte nur für den sehr seltenen Fall eines EVA-Ereignisses (Flugzeugabsturz, Explosionsdruckwelle) langfristig zur Unverfügbarkeit eines Beckenkühlstranges führen können. Die Beckenkühlung in der Redundanz 40 stand zur Verfügung.
Maßnahmen, Behebung
Alle drei Sicherungen zum Antriebsmotor wurden ausgetauscht.Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie „N“ (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES=0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den sicheren Anlagenbetrieb und die Umgebung.