Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Unterrichtung über ein Meldepflichtiges Ereignis im KKW Gundremmingen (KRB II), Block C; ""Funktionsstörung eines Notstromdieselaggregats""
Datum des Ereignisses:
03.12.2015
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 8.12.2015 hat die Betreiberin des KRB II, Block C, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
LeistungsbetriebBeschreibung:
Während der Funktionsprüfung im Rahmen der Wiederkehrenden Prüfung am 3.12.2015 startete das Notstromdieselaggregat 33 GY30 nicht. Die 10-kV-Notstromschiene 33 BW mit ihren unterlagerten Schienen blieb für ca. 4 Minuten spannungslos.Auswirkungen:
Auf Personen und Umgebung: keine Auf die Anlage: Die von der Notstromschiene 33 BW versorgten Verbraucher waren temporär unverfügbar.Maßnahmen, Behebung:
Wiederherstellung der Spannung auf der Notstromschiene 33 BW durch Rückschaltung auf die zugehörige Eigenbedarfsschiene 30 BB. Mehrmaliger betrieblicher Start des Notstromdiesels über die Funktionsgruppe vom Dieselleitstand aus.Vorsorglicher Austausch des Anfahrsteuerventils und des zugehörigen Steckers.
Erfolgreiche Wiederholung der WKP.
Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie N (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.