Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im KKW Gundremmingen (KRB II), Block C; „Lösen eines Brennstabbündels vom Brennelementkopf“
Datum des Ereignisses:
05.11.2015
Meldung des Betreibers:
Mit Meldungen vom 06.11. und 11.11.2015 hat die Betreiberin des KRB II, Block C, dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Beschreibung:
Am 05.11.2015 gegen 10:30 Uhr wurde das Brennelement (BE) KG3 7465Y im Brennelementlagerbecken an seine neue Lagerposition verfahren. Als das BE etwa 20 cm in die vorgesehene Lagerposition abgesenkt war, löste sich das Brennstabbündel vom Brennelementkopf und setzte sich in die Lagerposition ab. Der Brennelementkopf und der Brennelementkasten verblieben am Greifer der Lademaschine.Auswirkungen:
Radiologische Auswirkungen: keine.Auf die Anlage: keine.
Auf das BE: Das Brennstabbündel befindet sich in der vorgesehenen Lagerposition im Brennelementlagerbecken.
Auf das BE-Lagerbecken: keine.
Maßnahmen, Behebung:
Absetzen des Brennelementkastens (BEK) in der Kastenabstreifmaschine (KAM). Demontage des Brennelementkopfes im BEK für weitere Untersuchungen.Einstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie E (= Eilt) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung. Eine Gefährdung der Bevölkerung bestand nicht.