Besondere Meldungen über bayerische kerntechnische Anlagen und Transporte
Meldepflichtiges Ereignis im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld (KKG): ""Befunde an Druckfedern von Drosselkörpern""
Datum des Ereignisses:
28.05.2014
Meldung des Betreibers:
Mit Meldung vom 02.06.2014 hat die Betreiberin des KKG dem
Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz folgendes Ereignis gem. § 6 Atomrechtliche Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung angezeigt:
Betriebszustand vor dem Ereignis:
Abgeschaltet zur RevisionBeschreibung:
Aufgrund eines Ereignisses in einer anderen Anlage wurde im KKG eine Sonderprüfung aller 132 Drosselkörper durchgeführt. Diese erfolgte mittels Endoskopie der Innenseite der Druckfedern. Es wurden vier Drosselkörper mit Einfachbruch der Druckfeder detektiert. Bei der Sonderprüfung wurden auch seit 2011 vorsorglich ausgetauschte Drosselkörper mit Federn aus dem Werkstoff Inconel 718 ohne Befund geprüft.Auswirkungen:
Auf Umgebung, Personen und Gesamtanlage keine.Die vorgefundenen Federbrüche hatten keine Auswirkungen auf die Funktion der Drosselkörper.
Maßnahmen, Behebungen:
Austausch der befundbehafteten DrosselkörperEinstufung durch den Betreiber:
Meldekategorie ""N"" (= Normal) Internationale Bewertungsskala INES = 0 (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung)
Aufsichtsbehörde:
Das Ereignis hatte keine unzulässigen Auswirkungen auf den Anlagenbetrieb und die Umgebung.