spezieller FRAGE-/ANTWORTKATALOG zum Arbeitsstand der BGE
Was sind die Arbeitsstände der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und wie werden diese gebildet?
Die BGE plant im Jahr 2027 den Standortregionenvorschlag an das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) weiterzuleiten. Dieser Standortregionen-vorschlag soll 6 – 10 potentielle Standortregionen beinhalten, die in Phase II des Verfahrens weiter auf ihre Eignung als Endlager für hochradioaktive Abfälle untersucht werden. Bis dahin will die BGE die Öffentlichkeit jährlich über den Verfahrensfortschritt anhand von Arbeitsständen informieren.
Die BGE führt derzeit die repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) durch. Der genaue Ablauf der rvSUen wird von der BGE im "Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung" (Stand 28.03.2022) sowie im weiter-entwickelten Bericht zum Vorgehen zur Ermittlung von Standortregionen aus den Teilgebieten (Stand 04.10.2023) erläutert. Im Rahmen der rvSU werden die Gebiete, die für eine Endlagerung in Frage kommen (Teilgebiete), nach und nach bewertet und räumlich eingegrenzt. Dabei erfolgt eine Kategorisierung der Gebiete in D- (ungeeignet), C- (gering geeignet bis ungeeignet), B- (Eignung erwartbar) und A- (beste Eignung) Bereiche. Diese werden von der BGE in den Arbeitsständen veröffentlicht. Mit dem 1. Arbeitsstand wird die BGE die bis dahin kategorisierten Gebiete der Kategorien D und C veröffentlichen.
Grafik: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH
Wann und wie oft wird die BGE Arbeitsstände veröffentlichen?
Die BGE plant, ab 2024 einmal jährlich im vierten Quartal Arbeitsstände zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung des 1. Arbeitsstandes erfolgt von der BGE am 04.11.2024. Am gleichen Tag wird die BGE in der Veranstaltung „Betrifft: Standortauswahl – Veröffentlichung von Arbeitsständen“ den 1. Arbeitsstand von 18:00 bis 20:00 Uhr vorstellen.
Bis zum Standortregionenvorschlag der BGE im Jahr 2027 wird es weitere Arbeitsstände in den Jahren 2025 und 2026 geben. Ende 2027 soll dann der von der BGE erarbeitete Standortregionenvorschlag an das BASE zur Überprüfung weitergeleitet werden.
Wie und in welchem Umfang erfolgt die Veröffentlichung der Arbeitsstände?
Die Veröffentlichung der Arbeitsstände erfolgt in Form einer webbasierten Kartenanwendung (WebGIS-Karte) mit dem Titel „BGE Endlagersuche Navigator“ auf der Internetseite der BGE. Die Anwendung enthält die Visualisierung der Gebiete auf einer Karte, einen geologischen Steckbrief des Gebietes, die Kategorisierung der Gebiete und eine kurze fachliche Begründung mit den wesentlichen Argumenten, die zu dieser Kategorisierung geführt haben. Detaillierte Daten sind nicht Gegenstand der Veröffentlichung, sondern werden höchstwahrscheinlich erst mit dem Standortregionenvorschlag im Jahr 2027 vorgelegt.
Das webbasierte Tool hat die BGE im Rahmen des Projekts „Entscheidungsvisualisierung“ entwickelt. Mit diesem Tool soll 2027 auch der Standortregionenvorschlag veröffentlicht werden.
Wieso werden zuerst ungeeignete Gebiete veröffentlicht?
Die ungeeigneten Gebiete werden zuerst veröffentlicht, da dies der Prüfreihenfolge der BGE entspricht. Die ungeeigneten bzw. gering geeigneten Gebiete der Kategorie D und C ergeben sich aus den ersten Prüfschritten, die innerhalb der rvSUen durchgeführt werden. In deren Rahmen bestimmt die BGE also zuerst die am wenigsten geeigneten Gebiete, um sich sodann Prüfschritt für Prüfschritt zu Gebieten vorzuarbeiten, bei denen eine Eignung als Endlagerstandort erwartbar ist (Kategorie A und B).
Was bedeutet es, wenn ein Gebiet im Arbeitsstand noch nicht kategorisiert wurde?
Eine Nichtkategorisierung eines Gebietes kann zwei Aussagen beinhalten:
(1) Die BGE hat sich mit diesem Gebiet bis dato noch nicht beschäftigt.
(2) Die BGE ist im Rahmen ihrer Untersuchungen zu der Erkenntnis gekommen, dass das Gebiet aufgrund seiner geologischen Beschaffenheit nicht als ungeeignet oder gering geeignet (Kategorie D und C) eingeordnet werden kann und weiter betrachtet wird.
In den Arbeitsständen ist nicht erkennbar, welche dieser beiden Varianten zu der bisherigen Nichtkategorisierung geführt hat. Die Gebiete sind lediglich grau hinterlegt.
Sind alle Gebiete, die zukünftig von der BGE in Kategorie A (geeignet) eingestuft werden, Standortregionen?
Nein, es werden nicht alle Gebiete, die der Kategorie A zugeordnet werden, Standortregionen. Am Ende der rvSU werden auf die Gebiete der Kategorie A erneut die geowissenschaftlichen Abwägungskriterien (geoWK) angewendet und die Gebiete werden miteinander verglichen. Die verbleibenden Kategorie A Gebiete werden als potenzielle Standortregion bezeichnet. Falls diese von der Anzahl und/oder der Fläche noch zu groß sind, kann eine weitere Eingrenzung ggf. über die Anwendung der planungswissenschaftlichen Abwägungskriterien erfolgen. Erst dann werden von der BGE Standortregionen benannt, die mit dem Standortregionenvorschlag am Ende der Phase I an das BASE übermittelt werden.
Warum werden Arbeitsstände veröffentlicht?
Die Phase I des Endlagersuchverfahrens dauert länger als ursprünglich erwartet. Dieser längere Zeithorizont wurde von der BGE im Dezember 2022 bekannt gegeben. Die Arbeitsstände sollen sicherstellen, dass die über Jahre dauernden Untersuchungen der BGE in der Phase I des Verfahrens für die Öffentlichkeit transparent sind. Sie bieten eine Orientierung im Verfahren zu der Einengung der Teilgebiete zu wenigen Standortregionen. Hierdurch sollen Überraschungen für die Öffentlichkeit vermieden werden, wie sie beim Zwischenbericht Teilgebiete der Fall waren. Bei dessen Veröffentlichung sind viel mehr Gebiete im Verfahren geblieben als erwartet (rund 54 % der Fläche Deutschlands).
Die betroffenen Regionen sollen frühzeitig die Chance erhalten, sich mit dem Standortauswahlverfahren vertraut zu machen und sich auf die Regionalkonferenzen am Ende von Phase I vorbereiten zu können.
Welche Bedeutung haben die Arbeitsstände bzw. der daraus resultierende Standortregionenvorschlag? Sind diese verbindlich?
Die Arbeitsstände und der Standortregionenvorschlag der BGE am Ende der Phase I sind nicht verbindlich. Es ist möglich, dass sich die veröffentlichten vorläufigen Arbeitsstände der BGE bis zum Ende der Phase I noch verändern. Die BGE selbst kann die Arbeitsstände bis zur Vorlage des Standortregionenvorschlags jederzeit korrigieren. Außerdem kann das BASE bei der Überprüfung des Standortregionenvorschlags diesen als fehlerhaft bewerten und von der BGE überarbeiten lassen. Erst im Anschluss werden die weiter zu betrachtenden Gebiete durch den Bundesgesetzgeber verbindlich festgelegt. Die Gebietseinstufungen innerhalb der Arbeitsstände haben somit einen vorläufigen Status.
Wann werden die Arbeitsstände bzw. der daraus resultierende Standortregionenvorschlag verbindlich?
Der Standortregionenvorschlag wird erst mit der Entscheidung des Bundesgesetzgebers am Ende der Phase I verbindlich (d.h. nachdem die BGE ihre Untersuchungen abgeschlossen und das BASE diese überprüft hat). Zuvor kann dieser abgeändert werden. Nach derzeitigen Schätzungen könnte die Entscheidung des Bundesgesetzgebers möglicherweise erst im Jahr 2034 erfolgen.
Ist die Veröffentlichung von Arbeitsständen im StandAG vorgesehen?
Die Veröffentlichung von Arbeitsständen ist nicht explizit im StandAG vorgesehen. Bei der Überarbeitung des StandAG im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber hierfür keine Notwendigkeit gesehen, da dieser zum Zeitpunkt der Gesetzesnovellierung von einem deutlich kürzeren Zeithorizont ausgegangen ist. Die Veröffentlichung von Arbeitsständen ist als StandAG-konform anzusehen, da diese durch den Grundsatz des lernenden Verfahrens gedeckt ist und die vom StandAG eingeforderte Transparenz im Verfahren fördert.
Werden die Arbeitsstände mit der Öffentlichkeit diskutiert?
Ja, die Arbeitsstände sollen mit der Öffentlichkeit diskutiert werden. Hauptplattform hierfür ist das jährlich stattfindende Forum Endlagersuche.
Dieses findet in diesem Jahr am 22. und 23.11.2024 in Würzburg statt. Eine Teilnahme ist vor Ort und digital möglich (Anmeldung zum 3. Forum Endlagersuche). Am 21.11.2024 lädt die Vorsitzende der BGE-Geschäftsführung Iris Graffunder die Teilnehmenden zu einem Empfang ein.
Die Arbeitsstände sollen auch vom Nationalen Begleitgremium (NBG) behandelt werden und Gegenstand von Fachdiskussionen sein.
Welche Rolle spielt die Bayerische Staatsregierung?
Das Endlagersuchverfahren ist ein Bundesverfahren. Die Länder haben im Verfahren eine rein begleitende Rolle. Wie auch im übrigen Verfahren werden das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz und das Bayerische Landesamt für Umwelt den weiteren Fortschritt im Verfahren und damit auch die Arbeitsstände kritisch begleiten.
Endlagersuche - Informationen im Überblick
- Überblick
- Die neue Endlagersuche
- Ablauf des Standortauswahlverfahrens
- Schritt 1 der Phase I
- Schritt 2 der Phase I
- Spezieller Frage-/Antwortkatalog zum Arbeitsstand der BGE
- Zeitbedarf der Endlagersuche
- Zeitbedarf der Endlagersuche im Ausland
- Weiterführender fachlich fundierter Frage-/Antwortkatalog
Weiterführende Informationen
Gesetzliche Grundlagen
- Standortauswahlgesetz (StandAG)
- Endlagersicherheitsanforderungsverordnung (EndlSiAnfV)
- Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung (EndlSiUntV)
Aktuelle Links
- Rahmenterminplanung für Schritt 2 der Phase I bis zum Vorschlag der Standortregionen, Stand 01.12.2023 der BGE
- Diskussionspapier - Auf dem Weg zu den Standortregionen Veröffentlichung von Arbeitsständen aus den rvSU, Stand 15.01.2024 der BGE
- Veröffentlichung der BGE „Vorgehen zur Ermittlung von Standortregionen aus den Teilgebieten, Stand 04.10.2023“
- Veröffentlichung BASE "Angenommene Anträge des 2. Forum Endlager-suche an das BASE: Arbeitsstände und Erläuterungen"
- Antwort des BMUV auf Antrag 16 „Fortsetzung unabhängiger transdis-ziplinärer Forschung“
- Antwort des BMUV auf Antrag 20 „Transparenz im lernenden Verfahren“
- Abschlussbericht des Forschungsprojektes „Unterstützung des BASE bei der Prozessanalyse des Standortauswahlverfahrens (PaSta)“
Links zu aktuellen Veranstaltungen
- Liste der aktuellen Termine auf der Internetseite des NBG
- NBG-Veranstaltungsreihe „Endlagersuche international“
- Internetseite zur Onlineveranstaltungsreihe Forumstage
- Veranstaltungsseite zum 3. Forum Endlagersuche
- NBG-Veranstaltung "Rückblick: Wie lief das 3. Forum Endlagersuche?"
Links zum bisherigen Verfahren
- Abschlussbericht der Kommission Lagerung hochradioaktiver Abfallstoffe
- Sondervotum zum Abschlussbericht
- Protokollerklärung im Bundesrat der Länder Bayern und Sachsen
- Zwischenbericht Teilgebiete der BGE
- Anmerkungen des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) zum Zwischenbericht Teilgebiete der BGE
- Pressemitteilung der BGE – Vier Gebiete zu Methodenentwicklung
- Abschlussbericht der Fachkonferenz Teilgebiete
- Zusammenstellung der Stellungnahmen der geologischen Dienste
- Erläuterung des BASE zu den Beschlüssen des 1. Forums Endlagersuche
- Schreiben BGE an BASE zum Umgang mit den Beschlüssen
des 1. Forum Endlagersuche vom 27.10.2022 - Zeitliche Betrachtung des Standortauswahlverfahrens aus Sicht der BGE und weitere Dokumente
- Artikel aus der Fachzeitschrift atw 03-2023: "Ist das Standortauswahlver-fahren gescheitert?" von Prof. Bruno Thomauske
- Stellungnahme des BASE zur ersten zeitlichen Betrachtung des Stand-ortauswahlverfahrens
der BGE - Artikel aus der Fachzeitschrift atw 04-2023: "Zum Zeitplan des Standort-auswahlverfahrens für die Endlagerung hoch radioaktiver Abfälle in Deutschland" von Klaus-Jürgen Röhlig
- Arbeitsstand der Methodenentwicklung zur Anwendung der planungswis-senschaftlichen Abwägungskriterien und weitere Informationen zu den planWK
- Methoden-Entwurf der BGE und weitere Unterlagen zur rvSU
- Stellungnahmen zum Methoden-Entwurf der BGE für die rvSU
- Ergebnisse des 2. Forums Endlagersuche
- Beratung über die Beschlüsse des 2. Forums Endlagersuche
Weitere Internetseiten
- Informationsplattform des BASE zur Endlagersuche
- Nationales Begleitgremium (NBG)
- Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
- Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)
- Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE)
- Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe
- Internetforum Endlagersuche des PFE
- Internetforum BGE
- Rat der Jungen Generation bei der Atommüll-Endlager-Suche (RdjG)