Gentechnische Anlagen in Bayern
Gentechnische Arbeiten werden vier verschiedenen Sicherheitsstufen zugeordnet, je nachdem welches Risiko mit diesen verbunden sind. Gentechnische Anlagen, in denen gentechnische Arbeiten durchgeführt werden, müssen bestimmte, der Sicherheitsstufe der jeweiligen gentechnischen Arbeit angepasste, Sicherheitsvorkehrungen einhalten.
Generell unterscheidet man bei gentechnischen Anlagen zwischen dem Laborbereich und dem Produktionsbereich.
In Bayern werden nur gentechnische Anlagen betrieben, in denen gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufen 1 - 3 (kein, geringes bzw. mäßiges Risiko) durchgeführt werden. Gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 4 (hohes Risiko) werden in Bayern nicht durchgeführt.
Eine aktuelle Übersicht über gentechnische Anlagen, die in Bayern betrieben werden, befindet sich im Internetangebot des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.