Zuständigkeiten in Bayern
Bei der Gentechnik teilen sich Bund und Länder die Aufgaben. Für die Anwendung der Gentechnik in geschlossenen Systemen sowie die Überwachung sämtlicher Anwendungsbereiche sind die Länder zuständig.
In Bayern sind für die Umsetzung der gentechnikrechtlichen Bestimmungen zwei Bezirksregierungen zuständig:
- Regierung von Oberbayern
für den südbayerischen Raum (Regierungsbezirke Schwaben, Oberbayern und Niederbayern) - Regierung von Unterfranken
für den nordbayerischen Raum (Regierungsbezirke Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken und Oberpfalz)
Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen sowie die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen unterliegen einer Überwachungspflicht. Auch diese Funktion nehmen die Regierungen von Oberbayern bzw. Unterfranken wahr. Sie sind für die technische Überwachung zuständig.
In ihrer Kontrolltätigkeit werden beide Regierungen durch das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unterstützt, an dem ein gentechnisches Überwachungslabor eingerichtet wurde.
Weiterführende Informationen
Links
- Broschüre „Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen“ des Bayerischen Landesamts
für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (2. überarbeitete Auflage) - Regierung von Oberbayern
- Regierung von Unterfranken
- Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
- Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Gentechnik (LAG)