Standortregister
Am Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurde Anfang 2005 ein Standortregister eingerichtet. Dieses allgemein zugängliche Register erfüllt EU-Vorgaben aus der Freisetzungsrichtlinie 2001/18/EG und dient
- der Information der Bevölkerung sowie
- einer verbesserten Umweltbeobachtung.
Hier können sich interessierte Bürger und konventionell oder ökologisch wirtschaftende Landwirte über den Anbau gentechnisch veränderter Organismen informieren.
Jeder, der gentechnisch veränderte Organismen freisetzen oder anbauen will, muss dieses Vorhaben rechtzeitig dem Standortregister mitteilen:
- Genehmigte Freisetzungen müssen spätestens 3 Werktage vor der Freisetzung gemeldet werden.
- Der Anbau zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen muss spätestens 3 Monate vor der Aussaat mitgeteilt werden.
Das Standortregister enthält folgende Angaben:
- Bezeichnung des gentechnisch veränderten Organismus
- Spezifischer Erkennungsmarker für den gentechnisch veränderten Organismus
- Eigenschaften des gentechnisch veränderten Organismus
- Lage und Größe des Grundstücks