Sicherheitsstufen für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Gentechnische Arbeiten werden je nach ihrem Gefährdungspotenzial in vier Sicherheitsstufen eingeteilt. Die Einstufung erfolgt nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft.
Sicherheitsstufe 1
Gentechnische Arbeiten, bei denen von keinem Risiko für Gesundheit und Umwelt auszugehen ist.Beispiel: Arbeiten mit Joghurtbakterien
Sicherheitsstufe 2
Gentechnische Arbeiten, bei denen von einem geringen Risiko für Gesundheit und Umwelt auszugehen ist.
Beispiel: Arbeiten mit Karies-Erregern, Masernviren
Sicherheitsstufe 3
Gentechnische Arbeiten, bei denen von einem mäßigen Risiko für Gesundheit und Umwelt auszugehen ist.
Beispiel: Arbeiten mit HIV (Erreger von AIDS), SARS-CoV-2 (Erreger von COVID-19)
Sicherheitsstufe 4
Gentechnische Arbeiten, bei denen von einem hohen Risiko oder dem begründeten Verdacht eines solchen Risikos für Gesundheit und Umwelt auszugehen ist.
Beispiel: Arbeiten mit Ebola- und Lassaviren (Erreger häufig tödlich verlaufender, tropischer Infektionserkrankungen)
Gentechnische Arbeiten der Sicherheitsstufe 4 werden in Bayern nicht durchgeführt.
Die abschließende Einstufung gentechnischer Arbeiten in Sicherheitsstufen erfolgt durch die zuständige Landesbehörde.
Weiterführende Informationen
- Einstufung gentechnischer Arbeiten in Sicherheitsstufen
- Verwaltungsverfahren bei gentechnischen Anlagen und gentechnischen Arbeiten