Sicherheitskonzept für gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen
Die öffentliche Diskussion über den Umgang mit der Gentechnik ist ein wichtiger Bestandteil der gesellschaftspolitischen Meinungsbildung, Im Zentrum der Auseinandersetzung stehen vor allem Fragen zur Sicherheit. Der Schutzgedanke, der im Gentechnikrecht eine zentrale Stellung einnimmt, ist die Grundlage spezieller Sicherheits- und Überwachungskonzepte für die Anwendung der Gentechnik.
Das Sicherheitskonzept dient dem in § 1 des Gentechnikgesetzes festgelegten Schutzzweck. Nach dem Vorsorgeprinzip sollen Menschen, Tiere, Pflanzen, Sachgüter und die Umwelt vor möglichen Gefahren der Gentechnik geschützt werden.
Drei prinzipielle Ziele ergeben sich aus dem Sicherheitskonzept:
- Gesundheitsschutz
- Arbeitsschutz
- Umweltschutz.
Die Maßnahmen zur Verwirklichung der Schutzziele sind:
- Gentechnische Arbeiten werden in vier Sicherheitsstufen eingeteilt. Die Einteilung erfolgt nach gemäß ihrem Gefährdungspotenzial.
- Technische, organisatorische, arbeitsschutzspezifische und biologische Sicherheitsmaßnahmen sind einzuhalten.
- Die Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen wird von staatlicher Seite streng überwacht.
Allgemeine Kriterien sowohl für die Sicherheitsbewertung von gentechnischen Arbeiten als auch für die Konzeption von gentechnischen Anlagen mit festgelegten Sicherheitsmaßnahmen sind in der Gentechnik-Sicherheitsverordnung definiert.