Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen in Bayern
Für die Genehmigung von Freisetzungen zu Forschungszwecken ist das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zuständig. Von 1993 bis Ende 2008 wurden für Betreiber in Bayern 135 Freisetzungen genehmigt. Seit Herbst 2009 finden in Bayern keine Freisetzungen mehr statt.
Informationen zu kontrollierten Freilandversuchen (Freisetzungen) und zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen finden sich im Standortregister, das vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit betrieben wird.