GENTECHNIKANBAUFREIES BAYERN
Bayern bietet seiner Bevölkerung durch seine landschaftliche Schönheit, seinen großen Naturreichtum und seine hohen Umweltstandards eine einzigartige Lebensqualität. Dazu trägt eine kleinräumige, strukturreiche Landwirtschaft erheblich bei. Der Anbau klassischer gentechnisch veränderter Pflanzen ist damit nicht vereinbar. In weiten Teilen der bayerischen Bevölkerung stößt daher der Einsatz der Gentechnik in der Landwirtschaft und bei Lebensmitteln auf große Skepsis.
Seit Herbst 2009 werden in Bayern gentechnisch veränderte Pflanzen weder angebaut noch zu Forschungszwecken freigesetzt. Damit ist Bayern seit 15 Jahren gentechnikanbaufrei.
Lange hat sich Bayern, unterstützt von Landtag und Kommunen, für das Selbstbestimmungsrecht über den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen eingesetzt. 2015 hat die EU-Kommission dies den Mitgliedstaaten mit der sog. Opt-out-Richtlinie ((EU) 2015/412) ermöglicht. Nachdem diese nicht in nationales Recht umgesetzt wurde, hat Bayern gehandelt und 2019 den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen verboten.
IM EUROPÄISCHEN NETZWERK GENTECHNIKFREIER REGIONEN
Im Februar 2014 hat der Ministerrat beschlossen, dass Bayern dem Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen beitritt. Mit seinem Beitritt am 10. April 2014 hat der Freistaat auf europäischer Ebene ein starkes Signal gegen den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen gesetzt.
Die im Netzwerk organisierten Regionen unterstützen die Erschließung gentechnikfreier Rohstoffquellen in der Landwirtschaft. Mit der Bayerischen Eiweißinitiative hat der Freistaat bereits vor Jahren ein Programm aufgelegt, um heimische Eiweißfuttermittel besser zu nutzen. Auch weitere Ziele des Netzwerks wie Maßnahmen zur Sicherstellung von gentechnik-freiem Saatgut werden in Bayern schon lange verfolgt.
Das Netzwerk hat 64 Mitglieder, unter anderem 11 deutsche Länder, 18 Regionen aus Frankreich, 13 Regionen aus Italien und alle Bundesländer Österreichs.
Bayern unterstützt die Sicherheitsforschung
Bayern setzt weiterhin auf eine eigenständige staatliche Sicherheitsforschung zum Nutzen von Verbraucher und Umwelt. Verunreinigungen von Produkten durch gentechnisch veränderte Bestandteile (z. B. in Importware) müssen zuverlässig festgestellt werden können.
Weiterführende Informationen
- Gentechnik in Bayern
- Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen für den Anbau
- Sicherheitskonzept für Freisetzungen
- Sicherheitskonzept für das Inverkehrbringen
- Gentechnikanbaufreie Kommunen in Bayern
Links
- Richtlinie (EU) 2015/412 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2015 zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG zu der den Mitgliedstaaten eingeräumten Möglichkeit, den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in ihrem Hoheitsgebiet zu beschränken oder zu untersagen - EUR-LEX
- Durchführungsbeschluss (EU) 2016/321 der Kommission vom 3. März 2016 zur Anpassung des geografischen Geltungsbereichs der Zulassung zum Anbau von genetisch verändertem Mais (Zea mays L.) der Sorte MON 810 (MON-ØØ81Ø-6)
- Bayerische Eiweißinitiative - Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft
- Untersuchung von konventionellem Saatgut sowie Zierpflanzen auf gentechnisch veränderte Bestandteile (LGL)