Invasive Arten
Als „invasiv“ werden im Allgemeinen die gebietsfremden Arten bezeichnet, die ursprünglich nicht in Bayern vorkommen und unerwünschte Auswirkungen auf andere Arten, Lebensgemeinschaften oder Biotope haben. Invasive Arten treten z.B. mit einheimischen Arten in Konkurrenz um Lebensraum und Ressourcen und verdrängen diese.
Die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten enthält Bestimmungen über die Prävention, Minimierung und Abschwächung der negativen Auswirkungen der Einbringung und Ausbreitung bestimmter invasiver gebietsfremder Arten auf die Biodiversität. Die Verordnung listet invasive gebietsfremde Arten in der sog. „Unionsliste“ auf, deren negative Auswirkungen auf die Biodiversität als erheblich angesehen werden und die ein hohes länderübergreifendes Ausbreitungspotenzial besitzen.
Die notwendigen Maßnahmen zum Umgang mit diesen Arten sind in Abhängigkeit von der Verbreitung der Arten in den Mitgliedstaaten gemäß der Art. 16 und 19 der Verordnung zu differenzieren:
Sofern sich die Arten in Deutschland in einer frühen Phase der Invasion befinden oder erstmalig auftreten, ist dies gemäß Art. 16 der Verordnung der EU-Kommission umgehend zu notifizieren. Zudem sind diese Arten sofort und dauerhaft zu beseitigen (Art. 17).
Für die Arten, die im Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten als weit verbreitet gelten, entwickeln die Bundesländer in einer Länderarbeitsgruppe die Management- und Maßnahmenblätter gemäß Art. 19. Ziel des Managements ist es, die negativen Auswirkungen der gebietsfremden invasiven Arten auf die Biodiversität zu minimieren bzw. abzuschwächen, sowie die Ausbreitung der Populationen einzudämmen.
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