Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald)
Förderziel
Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) honoriert mit Zuwendungen freiwillige Leistungen, welche private oder körperschaftliche Waldbesitzer (inkl. Rechtler) sowie Träger überbetrieblich durchgeführter Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz in ihren Wäldern erbringen. Das VNP Wald ist im Privatwald und im Körperschaftswald ein wichtiger Baustein für die Umsetzung naturschutzfachlicher Ziele des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie..
Förderdaten
Im Jahr 2023 konnten rd. 10,9 Mio. Euro ausbezahlt werden. Maßnahmenschwerpunkte sind die Erhaltung von Biotopbäumen und die Aufrechterhaltung der traditionellen Bewirtschaftung in den Mittelwäldern Frankens. Hier sind die bayerischen Vorkommen hochgradig gefährdeter Arten wie z.B. der Kleine Maivogel für ganz Deutschland einmalig.
Ziel ist es, das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Wald auf 6 % der Fläche des Privat- und Körperschaftswaldes in Bayern.
Antragsberechtigte
- Private und körperschaftliche Waldbesitzer,
- Rechtler,
- von Waldbesitzern beauftragte Vereine,
- Verbände und
- Vereinigungen von Waldbesitzern
Antragstellung
Eine Antragstellung ist innerhalb des jährlich festgelegten Antragszeitraums bei dem für den Betrieb zuständigen Revierförster am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten möglich.
Die untere Naturschutzbehörde beim jeweiligen Landratsamt oder der kreisfreien Stadt prüft, ob eine Maßnahme die Voraussetzungen für die Teilnahme am Vertragsnaturschutz erfüllt.
Maßnahmen
Vorhaben nach dem Vertragsnaturschutzprogramm Wald können auf ökologisch wertvollen Flächen im Privat- und Körperschaftswald gefördert werden, die neben den geschützten Teilen von Natur und Landschaft wie Naturschutzgebieten auch Flächen des Netzes „Natura 2000“ oder Flächen des Bayerischen Biotopverbundes umfasst. Es werden folgende Maßnahmen honoriert, die für einen Zeitraum von fünf bzw. zwölf Jahre abgeschlossen werden:
- Erhalt von Nieder- und Mittelwäldern
- Erhalt von Biotopbäumen
- Belassen von Totholz
- Erhalt von Altholzinseln
- Erhalt von Biberlebensräumen
- Nutzungsverzicht und Schaffung lichter Waldstrukturen
- Erhalt vielfältiger Biotopbaum-, Totholz- und Lichtwaldstrukturen nach Störungsereignissen