Umsetzung Natura 2000 in Bayern
Mit dem 1. April 2016 ist die Bayerische Natura 2000-Verordnung in Kraft getreten. Sie enthält die Regelungen zu den Fauna-Flora-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten) wie auch zu den Europäischen Vogelschutzgebieten. Die bisherige Bayerische Vogelschutzverordnung (VoGEV) vom 12. Juli 2006 ist damit außer Kraft getreten.
Mit der Bayerischen Natura 2000-Verordnung wird die erforderliche Umsetzung der zugrundeliegenden europäischen Richtlinien sichergestellt. Die Verordnung schafft Rechtssicherheit für die Anwendung der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen und für die Agrarförderung.
Mit der Verordnung werden nun nach den Europäischen Vogelschutzgebieten auch die FFH-Gebiete rechtsverbindlich festgelegt, die bereits 2004 an die EU gemeldet wurden. Insbesondere werden die Gebiete flächenscharf abgegrenzt und ihre Erhaltungsziele festgelegt.
Weitere Konkretisierungen zu den Erhaltungszielen enthält die Bekanntmachung über die Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele der bayerischen Natura 2000-Gebiete vom 29. Februar 2016.
Der Schwerpunkt in der Umsetzung von Natura 2000 in Bayern liegt aktuell auf dem Gebietsmanagement. Auch hier werden die betroffenen Akteure, intensiv eingebunden. Ein besonderes Anliegen ist dabei, die beteiligten Grundeigentümer und Bewirtschafter für die Erhaltung des bayerischen und europäischen Naturerbes zu gewinnen. Die Umsetzung der im Zuge der Managementplanung festgelegten Erhaltungsmaßnahmen erfolgt wie bisher auf freiwilliger und kooperativer Basis.
Die Bayerische Natura 2000-Verordnung
- Bayerische Verordnung über die Natura 2 000-Gebiete(Bayerische Natura 2000-Verordnung – BayNat2000V) vom 12. Juli 2006
- Liste der Flächen, die aus naturschutzfachlichen Gründen nicht Bestandteil der FFH-Gebiete in Bayern sind (PDF)
- Liste der Flächen, die aus naturschutzfachlichen Gründen nicht Bestandteil der Vogelschutzgebiete in Bayern sind (PDF)
Die Bayerische Natura 2000-Verordnung im Allgemeinen Ministerialblatt
- Bayerische Natura 2000-Verordnung im Allgemeinen Ministerialblatt mit Verordnungstext, Anlagen zu FFH-Gebieten und europäischen Vogelschutzgebieten.
- Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele der bayerischen Natura 2000-Gebiete (PDF)
- Berichtigung der Vollzugshinweise zur gebietsbezogenen Konkretisierung der Erhaltungsziele der
bayerischen Natura 2000-Gebiete (PDF)
Gebietsbezogene Konkretisierung der Erhaltungsziele (Datenblätter)
Hinweis:
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Die Gebietsabgrenzung ist alternativ im Kartendienst "Gebietsabgrenzung FFH- und Vogelschutzgebiete" oder in der Kartenübersicht auf der Seite "Allgemeine Informationen zur Umsetzung von Natura 2000 in Bayern" abrufbar.
Gebietsabgrenzung der FFH-Gebiete im Maßstab 1 zu 5.000 (zu § 1 Nr. 2 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BayNat2000V) als ZIP-Dateien
- Gebietsabgrenzung der FFH-Gebiete, Flurkartenblattbereich Nord-West (NW) (ZIP, 1,9GB)
- Gebietsabgrenzung der FFH-Gebiete, Flurkartenblattbereich Nord-Ost (NO) (ZIP, 3,4GB)
- Gebietsabgrenzung der FFH-Gebiete, Flurkartenblattbereich Süd-West (SW) (ZIP, 1,9GB)
- Gebietsabgrenzung der FFH-Gebiete, Flurkartenblattbereich Süd-Ost (SO) (ZIP, 1,2GB)
Gebietsabgrenzung der Vogelschutzgebiete im Maßstab 1 zu 5.000 (zu § 1 Nr. 2 und § 2 Abs. 1 Satz 1 BayNat2000V) als ZIP-Dateien
- Gebietsabgrenzung der Vogelschutzgebiete, Flurkartenblattbereich Nord-West (NW) (ZIP, 2,7GB)
- Gebietsabgrenzung der Vogelschutzgebiete, Flurkartenblattbereich Nord-Ost (NO) (ZIP, 1,2GB)
- Gebietsabgrenzung der Vogelschutzgebiete, Flurkartenblattbereich Süd-West (SW) (ZIP, 669MB)
- Gebietsabgrenzung der Vogelschutzgebiete, Flurkartenblattbereich Süd-Ost (SO) (ZIP, 602MB)