Das Volksbegehren "Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern - Rettet die Bienen" und das Begleitgesetz der Staatsregierung (Volksbegehren Plus) entfalten Wirkung
Das Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ war das erfolgreichste Volksbegehren in der Geschichte des Freistaats Bayern: Über 1,7 Millionen Wahlberechtigte hatten sich vom 31. Januar bis zum 13. Februar 2019 in ihren Rathäusern dafür eingetragen. Das Votum der Bürgerinnen und Bürger war Ausdruck einer offenkundigen gesellschaftlichen Erwartung, den Artenschwund im Freistaat Bayern zu stoppen und die noch vorhandene Artenvielfalt konsequent zu schützen.
Vor diesem Hintergrund entschieden sich die Bayerische Staatsregierung und die Mehrheit der Abgeordneten im Bayerischen Landtag dafür, nicht nur das Volksbegehren anzunehmen, sondern auch ein zusätzliches Begleitgesetz zu beschließen, das den Artenschutz unter dem Motto "Annehmen – Verbessern – Versöhnen" zu einem gesamtgesellschaftlichen Projekt transformierte ("Volksbegehren Plus"). Leitgedanke war dabei die Überzeugung, dass erfolgreicher Artenschutz nicht nur auf wenigen Schultern lasten kann, sondern alle relevanten Akteure in die Pflicht nehmen muss – Naturschützer wie Land- und Forstwirte, die Vertreter der Kommunen und der staatlichen Behörden wie die Vertreter der betroffenen Verbände und Vereine. Der Runde Tisch, der sich im Dienste dieses Ziels unter der Leitung des ehemaligen Landtagspräsidenten Alois Glück konstituierte, stand daher für ein neues, gemeinschaftliches Bekenntnis zur Artenvielfalt.
Die Regelungen des Gesetzes-Duos traten am 1. August 2019 in Kraft. Mit diesem Tag lief unverzüglich die Umsetzung der Maßnahmen an. Von vorneherein war dabei klar, dass es weitergehender Vollzugshinweise und Vorschriften bedürfen würde, um die neuen Regelungen vor allem für die Landwirtschaft praxistauglich zu machen. Die Erstellung und Detailabstimmung dieser zusätzlichen Vorschriften wird mit Hochdruck vorangetrieben. Die Staatsregierung verfolgt hier einen pragmatischen Ansatz aus Fördern und Fordern, der die Intentionen des Volksbegehrens umsetzt, ohne die Landwirtschaft unnötig zu belasten. Ziel ist es, den Artenschwund durch ein kraftvolles Plus in der Förderung, in der Beratung und beim Natur- und Artenschutz insgesamt zu stoppen.
Der Biotopverbund wird in ganz Bayern ausgebaut
Der Biotopverbund ist wichtig, um dem Artenverlust entgegen zu wirken. Das erste gesetzlich festgesetzte Flächenziel von 10 % für das Jahr 2023 wurde erreicht. Bis 2027 soll der Biotopverbund auf mindestens 13 Prozent und bis 2030 auf mindestens 15 Prozent der bayerischen Offenlandfläche erweitert werden.
In einem Konzept werden aktuell die prioritären Handlungsräume identifiziert und eine Übersicht erarbeitet, welche Maßnahmen durch welche Akteure umgesetzt werden können. Grundlage für den Biotopverbund ist es, konsequent die noch artenreichen Kernflächen zu schützen, optimal zu entwickeln und über Verbundflächen funktional zu vernetzen. Dies ist insbesondere auch durch in der Landschaft ziehende Weidetiere umsetzbar.
Der Schutz ökologisch hochwertiger Lebensräume und Strukturen wird ausgeweitet
Streuobstbestände und arten- und strukturreiches Dauergrünland
Streuobstbestände und arten- und strukturreiches Dauergrünland sind unter bestimmten Voraussetzungen seit dem 1. März 2020 gesetzlich geschützte Biotope. Unterhaltungsmaßnahmen für die Streuobstbestände sind weiterhin möglich, so wie eine normale Bewirtschaftung insgesamt weiterhin möglich sein wird. Dies gilt beispielsweise für die Mahd der Flächen, den Ersatz und die Nachpflanzung von Bäumen, den Baumschnitt und auch für die Bekämpfung der Kirschfruchtfliege mit Pestiziden. Zudem wurde die Förderung sowohl der Streuobstwiesen als auch des arten- und strukturreichen Dauergrünlands verbessert und damit die naturverträgliche Bewirtschaftung dieser Flächen honoriert. Zu diesem Zweck hat die Bayerische Staatsregierung am 18. Oktober 2021 zusammen mit wichtigen gesellschaftlichen Gruppen den Bayerischen Streuobstpakt geschlossen (siehe unten).
Intensivierter Moorschutz
Moore sind einzigartige Ökosysteme und faszinierende Naturräume. Sie sind für den Klimaschutz unverzichtbar und tragen zur Stabilisierung des Landschaftswasserhaushalts bei. Die Wiedervernässung von 55.000 ha ist ein zentrales Ziel für den Klimaschutz in Bayern. Damit würden rund ¼ der gesamten Bayerischen Moorbodenfläche optimiert. Das schafft neue Lebensräume für Tiere und Pflanzen der Feuchtgebiete und schützt das Klima. Moore und Anmoore werden vor einer Absenkung des Grundwasserstands geschützt. Im Rahmen des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und des Klimaschutzprogramms stehen dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) im Jahr 2024 über 34 Millionen Euro (unter anderem zur Wiedervernässung von Mooren) zur Verfügung. Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unternimmt Aktivitäten für den Moorschutz im Bereich der Landwirtschaft (Moorbauernprogramm) und des Forstes (Moorwaldprogramm), das StMUV kümmert sich um den Erhalt und die Wiederherstellung von naturnahen Mooren (Moorwildnisprogramm) und fördert eine besonders naturverträgliche Bewirtschaftung.
Schutz von Alleen und Strukturelementen in der Feldflur
Bei der landwirtschaftlichen Nutzung dürfen Feldgehölze, Hecken, Säume, Baumreihen, Lesesteinhaufen, Natursteinmauern, natürliche Totholzansammlungen, Feldraine und Kleingewässer nicht beeinträchtigt werden. Die Beseitigung oder Beeinträchtigung von Alleen an Verkehrsflächen und Wirtschaftswegen wird verboten.
Mehr Gewässerrandstreifen
An allen natürlichen und naturnahen Gewässern wurde ein Gewässerrandstreifen mit einer Breite von fünf Metern ausgewiesen. Eine Grünlandnutzung ist weiterhin möglich, nicht jedoch eine garten- und ackerbauliche Nutzung. Zusätzlich verpflichtet sich der Freistaat auf staatlichen Flächen an Gewässern erster und zweiter Ordnung einen zehn Meter breiten Gewässerrandstreifen auszuweisen. Durch das Begleitgesetz wurden die Gewässerrandstreifen neu in die Gebietskulisse des Vertragsnaturschutzes (VNP) aufgenommen.
Die Broschüre - Gewässerrandstreifen in Bayern-Information zur Umsetzung des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" - erläutert die Gesetzesänderungen und stellt die Auswirkungen dar (siehe "Weiterführende Informationen" am Seitenende).
Mehr Biodiversität in den Wäldern
Bis 2023 wurde auf zehn Prozent des Staatswaldes ein grünes Netzwerk an Naturwaldflächen, die dauerhaft nicht forstwirtschaftlich genutzt werden, eingerichtet. Das Naturwald-Netzwerk ist ein Verbundsystem von Naturwäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität.
Verankerung schonenderer Bewirtschaftungsweisen
Schutz des Dauergrünlands und seiner Pflanzen und Tiere bei der landwirtschaftlichen Nutzung
Um Wiesen und Weiden zu erhalten, ist die Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen grundsätzlich nicht mehr möglich. Mit einer Anpassung des BayNatSchG wurde Dauergrünland, das ab 1. Januar 2021 neu entstanden ist, vom Umwandlungsverbot des Art. 3 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BayNatSchG ausgenommen. Damit kann vermieden werden, dass Grünland ausschließlich zum Erhalt des Ackerstatus umgebrochen wird. Grünlandflächen wurden bislang vielfach allein zum Erhalt des Ackerstatus umgebrochen. Von der neuen Rechtslage profitieren Artenvielfalt, Klimaschutz und Landwirtschaft.
Das Walzen auf Grünland nach dem 15. März wird ab 2020 untersagt. Durch flexible Regelungen im Begleitgesetz werden unzumutbare Härten für Landwirte vermieden (z. B. Verschiebung des Termins bei Schneelage Mitte März nach hinten). Um Hasen und Vögel zu schützen, ist die Mahd von außen nach innen bei Flächen ab einem Hektar nicht mehr zulässig. Weiter wird das Ziel festgelegt, dass auf bayernweit zehn Prozent aller Grünlandflächen die erste Mahd nicht vor dem 15. Juni erfolgen soll, dieses Ziel wurde erreicht. Dies wird über geförderte freiwillige Maßnahmen wie den Vertragsnaturschutz umgesetzt. Damit werden neue artenreiche Wiesen geschaffen und die Landwirte für ihre Arbeit honoriert.
Die landwirtschaftlichen Flächen in Bayern sollen bis 2025 zu mindestens 20 Prozent und bis 2030 zu mindestens 30 Prozent nach den Grundsätzen des ökologischen Landbaus bewirtschaftet werden. Für staatliche Flächen gilt dies bereits ab 2020. Um den ökologischen Landbau zu stärken, wurden zusätzliche Ökomodellregionen für mehr heimischen Ökolandbau eingerichtet. In 2020 wurde zudem die Kombination der Förderung von Ökobetrieben mit dem Vertragsnaturschutzprogramm verbessert.
Verbot von Pflanzenschutzmitteln
Auf den vom Freistaat Bayern bewirtschafteten Flächen wird der Einsatz von Totalherbiziden verboten. Auch in Naturschutzgebieten, in geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen ist die Anwendung von Pestiziden verboten, sofern die Flächen extensiv genutzt werden. Dasselbe gilt seit dem Jahr 2022 für den flächenhaften Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bei der landwirtschaftlichen Nutzung von Dauergrünland; eine Einzelpflanzenbekämpfung ist weiterhin zulässig.
Ausweitung der Naturschutzförderprogramme
Das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm (VNP), das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald) und das Landschaftspflegeprogramm werden gesetzlich verankert, inhaltlich ausgeweitet und verstärkt. So sollen zukünftig sechs Prozent der landwirtschaftlichen Fläche über das Vertragsnaturschutzprogramm so bewirtschaftet werden, dass Bienen und viele andere Tier- und Pflanzenarten davon profitieren können. Auch sollen sechs Prozent der Fläche des Privat- und Körperschaftswaldes besonders ökologisch bewirtschaftet und die Waldbesitzer entsprechend honoriert werden.
Die Ausweitung der Naturschutzförderprogramme betriff insbesondere folgende Maßnahmen:
Verbesserte Förderung für Streuobstbestände – der Bayerische Streuobstpakt
Um die ökologisch wertvollen Streuobstbestände in Bayern zu erhalten und zusätzlich bis 2035 1 Mio. neuer Streuobstbäume zu pflanzen, wurde am 18.10.2021 der Bayerische Streuobstpakt zwischen Staatsregierung und acht Verbänden unterzeichnet. Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket samt konkretem Mittel- und Stellenbedarf wird Streuobst zu einem Schwerpunkt des Naturschutzes in Bayern. Mit dem Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) als zentrale Förderinstrumente des Umweltministeriums stehen den neu eingestellten 27 Streuobstmanagerinnen und Streuobstmanagern der Naturschutzverwaltung überarbeitete und effiziente Werkzeuge zur flächendeckenden Umsetzung der vielfältigen Ziele des Streuobstpakts zur Verfügung. Die Maßnahmen des Streuobstpakts werden gemeinsam von Umwelt- und Landwirtschaftsministerium koordiniert und weiterentwickelt.
Vertragsnaturschutzförderung entlang von Gewässern
Gewässerrandstreifen wurden neu in die Gebietskulisse des Vertragsnaturschutzes aufgenommen, so dass eine naturverträgliche Bewirtschaftung honoriert werden kann. Es wurden zusätzliche Mittel für VNP und KULAP bereitgestellt, um betroffenen Landwirten geeignete Fördermaßnahmen anbieten zu können.
Verbesserung der Förderung im Privat- und Körperschaftswald
Das waldbauliche Förderprogramm (WALDFÖPR 2020) wurde auch im Hinblick auf die Verbesserung der Biodiversität im Wald überarbeitet, zahlreiche zusätzliche Fördermöglichkeiten wurden geschaffen. Die Förderrichtlinie zum Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNPWaldR 2021) wurde 2021 neu aufgelegt. Sie umfasst neue Fördermaßnahmen für Altholzinseln, den Erhalt vielfältiger Strukturen nach Störungsereignissen (z. B. Windwurfflächen) und eine Erweiterung der Maßnahmen zur Förderung von Totholz und Biotopbäumen.
Mehr Arten- und Umweltschutz im Siedlungsraum und an Verkehrsflächen
Mehr Grün- und Blühflächen auf staatlichen Flächen und Gebäuden
Straßenbegleitflächen an Staatsstraßen sollen möglichst als artenreiche Rasen bewirtschaftet und Lärmschutzanlagen begrünt werden. Zudem sollen Gebäude und Freiflächen im Eigentum des Freistaats Bayern begrünt und bepflanzt werden.
Mehr Biodiversität und gutes Klima in den Kommunen
Kommunale Biodiversitätsprojekte werden über das Landschaftspflegeprogramm gefördert. Städten, Landkreisen und Gemeinden wird empfohlen, Gebäude und Freiflächen in ihrem Besitz zu begrünen, Straßenbegleitflächen als artenreiche Wiesen zu pflegen und eine klimaneutrale Verwaltung anzustreben.
Reduzierung der Lichtverschmutzung
Um nachtaktiven Tieren wie Fledermäusen, Insekten und Zugvögeln mehr ungestörte Lebensräume zu bieten, wurden störende Lichtquellen reduziert. Die Fassadenbeleuchtung an öffentlichen Gebäuden wird ab 23 Uhr abgeschaltet, soweit das nicht aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich oder auf Grund von Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist. Im Außenbereich sind beleuchtete oder leuchtende Werbeanlagen grundsätzlich untersagt.
Klimaneutrale Verwaltung
Ziel Bayerns ist es, im Sinne einer Vorbildfunktion bis zum Jahr 2028 eine klimaneutrale Verwaltung zu erreichen. Bei der Umgestaltung der Staatsverwaltung sind bereits Fortschritte zu verzeichnen, um sie rasch klimaneutral zu machen. Maßnahmen sind beispielsweise die Inbetriebnahme eigener Photovoltaikanlagen in Ministerien und nachgeordneten Behörden, die Anschaffung von Hackschnitzel- oder Pelletheizungen sowie die vermehrte Beschaffung von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben und Errichtung von E-Tankstellen. Die Klimaneutralität der Staatsregierung wurde erstmals für das Jahr 2022 erreicht.
Konzept zur ökologischen Aufwertung von Straßenbegleitflächen
Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr hat ein umfangreiches Konzept zur Aufwertung von Straßenbegleitflächen entlang von Bundes- und Staatsstraßen in staatlicher Verwaltung erarbeitet. Es wird sukzessive an den rund 20.000 km Straßen im Zuständigkeitsbereich der bayerischen Staatsbauverwaltung im Rahmen der Wirtschaftlichkeit und vorbehaltlich der Verkehrssicherheit und der Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers umgesetzt.
Förderung der „Grünen Infrastruktur“
Mit Hilfe von Planungszuschüssen unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr die bayerischen Städte und Gemeinden dabei, innovative Ideen und kreative Lösungen für starke und zukunftsfähige Kommunen zu entwickeln. Zu den Förderschwerpunkten sind neben „Grünen Infrastrukturen“ im Besonderen klimagerechte, energieeffiziente, flächensparende und verkehrsvermeidende Siedlungskonzepte zu nennen.
Verbesserte Umsetzung und Kommunikation vor Ort, Vernetzung der Beteiligten und Bewusstseinsbildung
Stärkung der Landschaftspflegeverbände und Naturparke
Landschaftspflegeverbände sollen flächendeckend in Bayern tätig werden. Damit wird in allen bayerischen Regionen eine Kooperation von Landwirten, Naturschützern und Kommunen zur praktischen Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen etabliert. Der Staat will dabei die Aktivtäten der Landschaftspflegeverbände für mehr Biodiversität und Artenschutz noch intensiver unterstützen. Mittlerweile gibt es71 Landschaftspflegeverbände in Bayern, die deutlich über 90 % der Landesfläche abdecken, somit ist das Ziel einer flächendeckenden Etablierung bereits weitgehend erreicht. Die Gründungsaktivitäten werden vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz weiterhin intensiv unterstützt und beraten. Für Maßnahmen wie die Neuanlage von Streuobstwiesen sollen verstärkt Landschaftspflegeverbände einbezogen werden. Auch die Naturparke werden zukünftig für ihre Aufgaben zusätzliche Unterstützung erhalten. So wurden mit der Änderung der Förderrichtlinien die Möglichkeit geschaffen, bayernweit bis zu 60 Naturparkrangerstellen einzurichten.
Bessere Beratung und Kommunikation vor Ort
Im Begleitgesetz zum Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ hat der Bayerische Landtag im Juli 2019 beschlossen, an den unteren Naturschutzbehörden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stellen Biodiversitätsberater einzusetzen. Ihre Aufgabe ist, insbesondere in den Kernflächen und Schwerpunktgebieten des Naturschutzes Eigentümer, Landbewirtschafter und Kommunen zu beraten, Artenschutzmaßnahmen zu initiieren und den Ausbau des Biotopverbunds fachlich zu begleiten. Für die Biodiversitätsberatung an den unteren Naturschutzbehörden und für die Koordination an den Regierungen wurden insgesamt 50 neue Stellen geschaffen. Zusätzlich haben die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten neue Stellen für Wildlebensraumberater erhalten.
Bei der Biotopkartierung gibt es ein deutlich erweitertes Öffentlichkeitskonzept, wie etwa eine Informationsveranstaltung zu Beginn und zum Abschluss der Biotopkartierung und eine Vorstellung des Kartierteams bei dem Bürgermeister vor Beginn der ersten Kartierung im Gemeindegebiet. Zudem wird jeder Eigentümer individuell informiert, wenn Flächen in seinem Eigentum neu als Biotop in das Biotopverzeichnis aufgenommen werden.
Mehr Naturschutz in Erziehung, Aus- und Fortbildung
Die Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere auch mit ihrem Bezug zur Landwirtschaft, werden bei der pädagogischen Aus- und Fortbildung, in den Lehr- und Bildungsplänen und bei den Lehr- und Lernmitteln stärker berücksichtigt.
Im neuen LehrplanPLUS der Grundschule sind Themen der biologischen Vielfalt fest und umfangreich verankert. Auch in dem sich in der Implementierung befindlichen LehrplanPLUS der weiterführenden Schulen hat das Thema Biodiversität insgesamt eine deutliche Aufwertung erfahren. Bei der Konzeption des Lehrplans für die Oberstufe des neunjährigen Gymnasiums hat das Thema „Biodiversität“ ebenfalls Berücksichtigung gefunden.
Der Rahmenplan für die überbetriebliche landwirtschaftliche Ausbildung wurde überarbeitet und mehr Aspekte der Bereiche Tierwohl und ökologischer Landbau aufgenommen. Sowohl die Schulordnung als auch die Lehrpläne der Landwirtschaftsschulen wurden hinsichtlich Biodiversität, Artenvielfalt und Artenschutz angepasst.
Weiterführende Informationen
Links
- Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes
- Gesetz zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern („Rettet die Bienen!“)
- Zweites Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern Gesamtgesellschaftliches Artenschutzgesetz – Versöhnungsgesetz
- Verordnung zur Definition der Biotoptypen Streuobstbestände und arten- und strukturreiches Dauergrünland - Zweites Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern
Broschüren/Flyer
- Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung -
Handlungsempfehlungen für Kommunen. - Gewässerrandstreifen in Bayern -
Information zur Umsetzung des Volksbegehrens "Rettet die Bienen" - Naturschutzrecht in Bayern
- Streuobstbestände – erkennen-schützen-fördern
- Bayerischer Streuobstpakt - Es lebe die Vielfalt (PDF)