Naturparke in Bayern
Naturparke sind großflächige Gebiete von mindestens 20.000 ha, die in weiten Teilen bereits als Landschafts- oder Naturschutzgebiet ausgewiesen sind. Sie dienen der umweltverträglichen Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung. Sie sind als vorbildliche Erholungslandschaften zu entwickeln und zu pflegen. Zugrundeliegende Idee ist Schutz durch Nutzung. Im Gegensatz zu Nationalparken werden Naturparke geplant, gegliedert, erschlossen und weiterentwickelt.
Naturpark-Ranger helfen bei der Bildungs- und Informationsarbeit, der Besucherlenkung, der Organisation von Naturschutz und Landschaftspflege und wirken bei Forschungsaktivitäten mit. Naturparke werden vom Umweltministerium durch Erklärung festgesetzt (Art. 15 BayNatSchG).
Legende
NaturparkDatenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Weiterführende Informationen
Weitere Schutzgebiete in Bayern
- Biosphärenreservate
- EU-Vogelschutzgebiete
- Flora-Fauna-Habitat Gebiete
- Landschaftsschutzgebiete
- Naturschutzgebiete
- Nationales Naturmonument