Nationalparke in Bayern
Aktuell: DEUTSCHLANDS GRÖSSTER WALDNATIONALPARK
Die Änderungsverordnung zur Erweiterung des Nationalparks Bayerischer Wald ist am 1. Juli 2022 in Kraft getreten. Sie wurde im Benehmen mit den Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz sowie Digitales und Verkehr am 15.02.2022 von der Bayerischen Staatsregierung beschlossen, am 19.05.2022 hat der Bayerische Landtag seine Zustimmung erteilt.
Mit der Erweiterung um ökologisch hochwertige Flächen mit einem Umfang von rund 605 ha im Bereich Mauth-Finsterau und in direkter Nachbarschaft zum Nationalpark Šumava (Tschechien) sowie der Arrondierung um weitere kleinere Flächen mit einem Umfang von insgesamt ca. 90 ha ist der Nationalpark Bayerischer Wald mit einer neuen Gesamtfläche von 24.945 ha nun der größte Wald-Nationalpark Deutschlands.
Aus naturschutzfachlichen und naturschutzrechtlichen Gründen wurde die Nationalparkverordnung auch hinsichtlich der Regelungen zur Borkenkäferbekämpfung im bestehenden Nationalparkgebiet angepasst. Die Entwicklungszonen, in denen noch Borkenkäferbekämpfung betrieben wurde, werden aufgelöst und größtenteils in die Naturzone, in der keine Borkenkäferbekämpfung oder sonstige menschlichen Eingriffe mehr stattfinden, überführt. Mit dieser Überführung wird der Naturzonenanteil bei 75 % (bisher 72 %) liegen und damit bereits vorzeitig den international gültigen Richtlinien entsprechen.
Gemäß § 44 Abs. 1 Satz 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wird die Entscheidung über die Annahme der Verordnung zum Abschluss der auf freiwilliger Basis durchgeführten Strategischen Umweltprüfung (SUP) öffentlich bekannt gemacht und gemäß § 44 Abs. 2 UVPG werden im Anschluss verschiedene Informationen zur Einsicht ausgelegt. Die Unterlagen (Änderungsverordnung mit Begründung, Karten und Umweltbericht, Zusammenfassende Erklärung mit Ausführungen zu Überwachungsmaßnahmen) sind auch hier abrufbar:
- Die Bekanntmachung ist unter der Plattform Verkünduing Bayern abrufbar.
- Verordnungsentwurf (PDF)
- Die Änderungsverordnung mit Überblickskarte M 1 : 50 000
- Blattschnittübersicht Detailkarte (PDF)
- Detailkarten M 1 : 10 000 (PDF)
- Zusammenfassende Erklärung mit Ausführungen zu Überwachungsmaßnahmen (PDF)
- SUP-Umweltbericht“ (PDF)
Unsere Nationalparke
Unter dem Leitsatz „Natur Natur sein lassen“ kann die Natur in den Nationalparken eine ungestörte Dynamik entfalten. Neben dem Naturschutz dienen Nationalparke auch der naturkundlichen Bildung, der wissenschaftlichen Erkenntnis und dem Naturerleben. Sie sind ein touristisches Anziehungsziel erster Güte.
1970 wurde im Bayerischen Wald der erste deutsche Nationalpark eingerichtet. In einer fast vollständig bewaldeten Mittelgebirgslandschaft tummeln sich zwischen den Berggipfeln von Falkenstein, Rachel und Lusen ca. 14.000 Arten. Das entspricht etwa 20 Prozent aller in Deutschland bekannten Lebewesen.
Im 1978 gegründeten Nationalpark Berchtesgaden - dem einzigen Alpen-Nationalpark Deutschlands - kennzeichnen hohe Berge, tiefe Täler und kristallklare Gebirgsbäche das Schutzgebiet direkt an der Grenze zu Österreich.
Legende
NationalparkeDatenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Weiterführende Informationen
Weitere Schutzgebiete in Bayern
Links
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente
- Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG): § 13 Nationalparke
- Nationalpark Bayerischer Wald
- Nationalpark Berchtesgaden
- LfU: Nationalparke