Naturschutz fördern - Natur stärken
Artenvielfalt in der Fläche gelingt nur in Kooperation mit den Land- und Forstwirten, welche die Flächen bewirtschaften und pflegen. Deshalb honoriert das Umweltministerium die besonders naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Flächen. Ziel ist der Erhalt der Biodiversität, in erster Linie die Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 sowie der Bayerischen Biodiversitätsstrategie.
Maßnahmen im Offenland (Acker- und Grünland, Brachen) werden über das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) gefördert, Maßnahmen im Privat- und Körperschaftswald über das Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald). Weitere Maßnahmen, insbesondere der Landschaftspflegeverbände, können im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) gefördert werden. Darüber hinaus bestehen Fördermöglichkeiten für spezielle naturschutzfachliche Maßnahmen, wie die Durchführung von Gartenschauen und die Instandsetzung und Beschilderung von Wanderwegen sowie die umweltgerechtere Ver- und Entsorgung bei Unterkunftshäusern im Gebirge.
Durch die Beschlüsse des Landtags im Zuge der Umsetzung des Volksbegehrens „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern“ wurden die Mittel für die Förderprogramme des Naturschutzes ausgeweitet und finanziell verstärkt.
Weiterführende Informationen
- Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)
- Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald)
- Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)
- Förderung von Wanderwegen, Unterkunftshäusern und Gartenschauen
- LIFE Natur-Projekte
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - EFRE 2021-2027
- Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - EFRE 2014-2020