Natur schützen - Vielfalt erhalten
Bayern verfügt über eine beeindruckende Vielfalt an wertvollen Kulturlandschaften mit einer Vielzahl von Tier-, Pflanzen- und Pilzarten (etwa 60.000 heimische Arten).
Darauf basieren seine landschaftliche Schönheit, die Lebensqualität für seine Bürger und die Anziehungskraft für Touristen.
Zum Erhalt der Artenvielfalt sind flächendeckende Schutzmaßnahmen nötig – auf bewirtschafteten Äckern und Wiesen ebenso wie in den Gewässern, Wäldern und Siedlungen. Dabei ist auch der Beitrag jeder und jedes Einzelnen gefragt. Nur so können wir sensible Ökosysteme und damit die Grundlage unserer Lebensqualität und Gesundheit bewahren.
In Bayern hat der Erhalt der biologischen Vielfalt Verfassungsrang. Nach Art. 141 der Bayerischen Verfassung gehört es zu den vorrangigen Aufgaben von Staat, Gemeinden und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die heimische Fauna und Flora und ihre Lebensräume sowie kennzeichnende Landschaftsbilder zu schonen und zu erhalten und die Denkmäler der Natur sowie die Landschaft zu schützen und zu pflegen.
Von den Tieren, Pflanzen und Pilzen, die für die Rote Liste der in Bayern gefährdeten Arten untersucht wurden, sind über 40 Prozent bedroht. 5,7 Prozent seiner Tierarten und 3,5 Prozent seiner Pflanzenarten hat Bayern bereits verloren. Der Rückzug vieler ehemals häufiger Arten aus weiten Landesteilen ist alarmierend.
Die bayerische Naturschutzpolitik hat in den letzten Jahrzehnten ein umfangreiches Instrumentarium zur Sicherung, Neuschaffung, Pflege und Entwicklung wertvoller Flächen und bedrohter Arten entwickelt. Diese bewährten Instrumente wie BayernNetzNatur, Vertragsnaturschutzprogramm, Landschaftspflegerichtlinien, Artenhilfsprogramme, Naturschutzfonds und Gebietsschutz sind auch unter den verschärften Bedingungen des Klimawandels dazu geeignet, den Verlust der biologischen Vielfalt in Bayern einzudämmen.
Was man kennt, kann man schätzen und schützen
Grundlage aller Artenschutzmaßnahmen sind Bestandsaufnahmen der biologischen Vielfalt in Bayern. Biotopkartierung, Artenschutzkartierung und Naturschutzfachkartierung sind unverzichtbare Grundlagen für das Wissen um die Verbreitung der Arten. Durch regelmäßige Wiederholungen der Kartierungen können wichtige Erkenntnisse zu Entwicklung bzw. Rückgang der Arten gewonnen werden. Sie sind auch Grundlage für die Förderung durch den Vertragsnaturschutz.
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