Natura 2000 - Gebiete
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz der biologischen Vielfalt in Bayern, Deutschland und der EU. NATURA 2000 beinhaltet die Schutzgebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) und der Vogelschutz-Richtlinie. Wesentliche Bestandteile beider Richtlinien sind Anhänge, in denen zu schützende Arten und Lebensraumtypen sowie einzelne Verfahrensschritte benannt und geregelt werden.
Bayern bringt insgesamt 745 Natura 2000-Gebiete mit einer Fläche von ca. 800 000 Hektar in das europäische Netz ein. Dazu gehören natürliche Bereiche wie Moore, aber auch traditionell genutzte Kulturlandschaften mit ihren für Bayern typischen Landschaftsbildern.
Die Natura 2000-Vielfalt ist in Bayern mit ca. 60 Lebensraumtypen und 370 Arten so groß wie in keinem anderen Bundesland. Für viele dieser Lebensraumtypen und Arten hat Bayern eine besondere Verantwortung.
Das Projekt LIFE living Natura 2000
LIFE living Natura 2000 ist ein von der EU gefördertes Kommunikationsprojekt für das Natura 2000 Netzwerk in Bayern. Das Projekt zielt darauf ab, die Bedeutung und Relevanz dieses einzigartigen Schutzgebietsnetzwerks für die Gesellschaft und die Natur aufzuzeigen. Ferner soll es die Kenntnisse um das europäische Naturerbe in Bayern erhöhen und eine Einstellungs- und Verhaltensänderung in der Gesellschaft bewirken, insbesondere bei den relevanten Akteuren. Erfahren Sie mehr auf:
www.ganz-meine-natur.bayern.de
Europäische Vogelschutzgebiete in Bayern
Legende
EU-VogelschutzgebietDatenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Fauna-Flora-Habitat-Gebiete in Bayern
Legende
Fauna-Flora-Habitat GebieteDatenquelle: Bayerisches Landesamt für Umwelt
Weiterführende Informationen
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) §§ 31 ff Netz „Natura 2000“
- Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz – BayNatSchG): Art. 20 Auswahl und Festlegung von Natura 2000-Gebieten; besondere Schutz der Gebiete, Art. 22 Zuständigkeiten für Natura 2000-Verfahren
- LfU: Natura 2000
- Online-Recherche von Natura2000-Gebieten
Regionale Informationen
- Unser Naturerbe in Oberbayern - Natura 2000 gemeinsam und erfolgreich umsetzen
- Unser Naturerbe in Niederbayern - Natura 2000 gemeinsam und erfolgreich umsetzen
- Unser Naturerbe in der Oberpfalz - Natura 2000 gemeinsam und erfolgreich umsetzen
- Unser Naturerbe in Oberfranken - Natura 2000 gemeinsam und erfolgreich umsetzen
- Unser Naturerbe in Unterfranken - Natura 2000 gemeinsam und erfolgreich umsetzen
- Unser Naturerbe in Mittelfranken - Natura 2000 gemeinsam und erfolgreich umsetzen
- Unser Naturerbe in Schwaben - Natura 2000 gemeinsam und erfolgreich umsetzen