Europäisches Schutzgebietsnetz Natura 2000: Managementplan und Runder Tisch
Ziel von Natura 2000 ist es, einen günstigen Erhaltungszustand der Natura 2000-Schutzgüter zu gewährleisten. Die erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen werden in Managementplänen für die Natura 2000-Gebiete dargestellt. Die Gebietsentwicklung sowie die weitere Erarbeitung und Umsetzung der Managementpläne stehen im Vordergrund bei der Umsetzung von Natura 2000 in Bayern. Ein besonderes Anliegen ist dabei, die beteiligten Grundbesitzer und Bewirtschafter für die Erhaltung des europäischen Naturerbes zu gewinnen. Umwelt- und Forstministerium teilen sich dabei die Aufgaben und arbeiten eng zusammen: Im Wald ist für das Gebietsmanagement die Forstverwaltung zuständig, im Offenland die Naturschutzverwaltung.
Bei der Managementplanung stehen folgende Grundsätze im Mittelpunkt:
- Alle Beteiligten, vor allem die Grundbesitzer und Bewirtschafter, sollen frühzeitig und intensiv in die Planung einbezogen werden. Dazu dienen Auftaktveranstaltungen und „Runde Tische“. Eine möglichst breite Akzeptanz der Ziele und Maßnahmen ist die Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung. Dieser, auf Information und Kooperation basierende Weg hat sich bayernweit bewährt.
- Bei der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen haben freiwillige Vereinbarungen den Vorrang vor hoheitlichen Maßnahmen.
- Für die Umsetzung der Managementpläne finden in Bayern insbesondere das Vertragsnaturschutzprogramm und die Landschaftspflegerichtlinie Anwendung, mit denen eine naturgerechte Optimierung und Pflege von Lebensräumen gesichert wird. Bayernweit werden allein über das Vertragsnaturschutzprogramm jährlich rund 50 Millionen Euro ausbezahlt. Davon fließen rund 50 Prozent in die bayerischen Natura 2000-Gebiete.
Wozu Managementpläne für Natura 2000-Gebiete?
Für die Natura 2000-Gebiete wird in der Regel jeweils ein Managementplan erarbeitet. Grundlage für die Managementpläne sind die Erhaltungsziele des Natura 2000-Gebiets. Der Managementplan dokumentiert, wo bedeutsame Lebensräume und Arten vorkommen und in welchem Erhaltungszustand sie sind. Die dazu notwendigen Erhebungen werden nach festgelegten Kriterien durchgeführt.
Im Maßnahmenteil des Managementplans wird örtlich konkret gezeigt, was für die Erhaltung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands der Lebensräume und Arten notwendig ist.
Vom Runden Tisch zur Natura 2000-Partnerschaft
Die Ergebnisse werden am Runden Tisch oder auch bei Gebietsbegehungen erläutert und diskutiert. Auftaktveranstaltungen und Runde Tische bieten damit auch eine Chance, vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und den Runden Tisch als Natura 2000-Partnerschaft für den Erhalt unseres Naturerbes zu knüpfen. Die Natura 2000-Partnerschaften bestehen aus Aktiven, Engagierten, Bewirtschaftern, Gebiets- und Artenkennern. Sie sind so Gesichter für das Natura 2000-Gebiet. Natura 2000-Partnerschaften gibt es mittlerweile in allen Gebieten Bayerns.
Rechtsgrundlagen und -folgen der Managementpläne
Nach der FFH-Richtlinie (Art. 4 Abs. 4) und der Vogelschutz-Richtlinie (Art. 3 Abs. 2 sowie Art. 4 Abs. 4) legen die Mitgliedstaaten die Erhaltungsmaßnahmen fest, die notwendig sind, um einen günstigen Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und/oder Arten in den Natura 2000-Gebieten zu gewährleisten. Im deutschen Recht wurden die Managementpläne in § 32 Abs. 5 des Bundes-Naturschutzgesetzes verankert.
Die in den Managementplänen enthaltenen Maßnahmen sind für Privateigentümer freiwillig.
Rechtsverbindlich ist das gesetzliche Verschlechterungsverbot (§§ 33 Abs. 1, 34 Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG), das unabhängig vom Managementplan greift. Alle Maßnahmen, die zu einer erheblichen Verschlechterung der für das Gebiet maßgeblichen Lebensraumtypen und Arten führen können, sind demnach verboten. Ob Maßnahmen in Konflikt mit dem Verschlechterungsverbot geraten können, muss jeweils im konkreten Einzelfall beurteilt werden
Auftaktveranstaltung und „Runder Tisch“
Die frühzeitige und intensive Einbeziehung von Bürgern, Eigentümern und Bewirtschaftern an der Managementplanung ist für die Akzeptanz der Erhaltungsziele und der Maßnahmen unverzichtbar und Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung. Daher nimmt die Kommunikation über Natura 2000 und die Managementplanung eine herausgehobene Stellung in der bayerischen Vorgehensweise ein.
Sobald in den Natura 2000-Gebieten mit der Bearbeitung eines Managementplanes begonnen werden kann, wird zu Auftaktveranstaltungen für die Öffentlichkeits- und Bürgerbeteiligung eingeladen. Dabei werden die Bedeutung der Gebiete für Natura 2000, ihre Tier- und Pflanzenwelt sowie die vorkommenden Lebensraumtypen erläutert. Bürger und Eigentümer können sich hier bereits in den Erarbeitungsprozess einbringen und ihre Interessen darlegen.
Der Runde Tisch findet dann statt, wenn Ergebnisse für die Maßnahmenfestlegung vorliegen und diskutiert werden können. Für die im Managementplan vorgeschlagenen Maßnahmen soll Verständnis und Mitwirkungsbereitschaft geweckt werden. Viele Natura 2000-Gebiete haben sich historisch gesehen erst durch schonende Bewirtschaftungsweisen reichhaltig und einzigartig entwickelt. Der Managementplan will die Eigentümer und Bewirtschafter bei der weiteren Bewirtschaftung unterstützen und Wege für die Erhaltung oder Wiederherstellung der daran angepassten Arten, Populationen und Lebensräume aufzeigen. Dabei ist es selbstverständlich, dass alle Bestandsaufnahmen, Bewertungen und Maßnahmenfestlegungen nach objektiven, anerkannten Methoden erfolgen.
Konflikte und unterschiedliche Interessen sollen am Runden Tisch frühzeitig identifiziert und soweit wie möglich gelöst werden. Der Plan soll auch Planungssicherheit und Transparenz für die Bewirtschafter schaffen, insbesondere darüber, wo Maßnahmen aus Sicht von Natura 2000 unbedenklich bzw. wo besondere Rücksichtnahmen erforderlich sind. Die von den Fachbehörden erstellten Entwürfe der Managementpläne sollen am Runden Tisch offen und gegenüber den Belangen der Grundeigentümer aufgeschlossen diskutiert werden. Durch Information und Transparenz am Runden Tisch sollen insbesondere die Grundbesitzer und Bewirtschafter für die Erhaltung des europäischen Naturerbes gewonnen werden.