Der Bayerische Streuobstpakt – ein Meilenstein für die Erhaltung der Kulturlandschaft
Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Gleichwohl ist diese Nutzungsform in Bayern aus Rentabilitätsgründen stark zurückgegangen. Um dem entgegenzuwirken hat die Bayerische Staatsregierung, vertreten durch MPr. Dr. Söder, StM Glauber, StMin Kaniber und StM Dr. Hermann am 18. Oktober 2021 mit wichtigen gesellschaftlichen Gruppen den Bayerischen Streuobstpakt geschlossen. Der von Bund Naturschutz, Landesbund für Vogel- und Naturschutz, den bayerischen Landschaftspflegeverbänden, dem Bayerischen Bauernverband, der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau, dem Verband der Bayerischen Fruchtsaftindustrie, dem Bund deutscher Baumschulen und dem Landesverband für Gartenbau und Landespflege mitgetragene Pakt sieht die Erhaltung und Mehrung der bayerischen Streuobstbestände vor. Bis 2035 sollen so zusätzlich 1 Mio. Bäume gepflanzt und bestehende Streuobstwiesen erhalten werden.
Streuobstbestände gehören mit ca. 5.000 Tier- und Pflanzenarten zu den artenreichsten Lebensräumen in Mitteleuropa. Mit vielen seltenen und gefährdeten Arten sind sie Hotspots der Biodiversität. Mit dem Bayerischen Streuobstpakt leistet der Freistaat einen entscheidenden Beitrag zur Artenvielfalt und bewahrt gleichzeitig den Erhalt unserer bäuerlichen Kulturlandschaft. Die Stärkung des heimischen Streuobstanbaus sichert zudem die Eigenversorgung mit gesundem Obst und bietet durch Herstellung vielfältiger Streuobstprodukte wirtschaftliche Wertschöpfung in der Region.
Ziele
Im Rahmen des Streuobstpakts soll der jetzige Bestand erhalten werden und zusätzlich 1 Mio. Streuobstbäume neu gepflanzt werden. Entscheidend für den Erfolg ist darüber hinaus die Steigerung der Wertschätzung in der Bevölkerung für den Streuobstanbau und die wertvollen Produkte, wie z.B. naturbelassenen Apfelsaft und Honig, die uns diese traditionelle Nutzungsform beschert. Das Projekt legt deshalb großen Wert auf die Verbesserung der Vermarktungswege von Streuobstprojekten, auf Erforschung und Erhaltung der zahlreichen Obstsorten und eine breit angelegte Beratung und Öffentlichkeitsarbeit.
Umsetzung
Um das Kulturgut Streuobstanbau auch für die Zukunft zu sichern wurde unter der Leitung von Landtagspräsident a.D. Alois Glück von über 30 Expertinnen und Experten aus den wichtigsten gesellschaftlichen Gruppen rund um das Thema Streuobst ein abgestimmtes und langfristiges Maßnahmenkonzept erarbeitet. Die bewährte Zusammenarbeit in den Arbeitskreisen zur Konzepterstellung für den Bayerischen Streuobstpakt der zuständigen Fachministerien mit den Verbänden wird im Rahmen einer Projektsteuergruppe fortgesetzt.
Zentrale Bausteine der Umsetzung sind das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und die Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) des Umweltministeriums. Vom Landwirtschaftsministerium leistet das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) und das neu aufgelegte Förderprogramm „Streuobst für Alle“ wichtige Beiträge, ebenso die unterstützenden Initiativen zur Erforschung, Vermarktung, Schulung und Beratung. Die Staatsregierung will die Umsetzung des Bayerischen Streuobstpaktes mit insgesamt über 600 Millionen Euro bis 2035 unterstützen.
Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)
- Maßnahme W07 „Erhalt der Streuobstbäume“: Verzicht auf Beseitigung von stehenden Totholzbäumen oder absterbenden Bäumen.
- Förderung von Streuobstwiesen, -weiden und -äckern.
- Förderfähige Streuobstbäume sind Hochstämme von Kernobst, Steinobst oder Nussbäumen. Die Hochstammbäume erreichen ausgewachsen einen Kronendurchmesser von mindestens 3 m und haben eine Stammhöhe von mindestens 1,40 m.
- Die Förderung ist begrenzt auf 100 Bäume pro Hektar.
- Förderhöhe 12 Euro/Baum
- Beratung durch die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern
Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR)
- Neu- und Nachpflanzung von Streuobstbäumen
- Pflege vorhandener Bestände
- Förderung langfristiger Streuobstprojekte
- Förderhöhe wird im Einzelfall festgelegt
- Beratung durch die unteren Naturschutzbehörden an den Landratsämtern
Unterzeichner
Bayerische Staatsregierung
vertreten durch
Ministerpräsident Dr. Markus Söder
Staatsminister Dr. Florian Herrmann
Staatsministerin Michaela Kaniber
Staatsminister Thorsten Glauber
Bund Naturschutz in Bayern e. V.
vertreten durch 1. Vorsitzenden Richard Mergner
Landesbund für Vogel- und Naturschutz in Bayern e. V.
vertreten durch 1. Vorsitzenden Dr. Norbert Schäffer
Bayerischer Bauernverband
vertreten durch Bezirkspräsident Unterfranken Stefan Köhler
Verband der Bayerischen Fruchtsaftindustrie
vertreten durch 1. Vorsitzenden Markus Nagler
Bund deutscher Baumschulen (BdB) Landesverband Bayern e. V.
vertreten durch Vorsitzenden Michael Kutter
Bayerische Landschaftspflegeverbände
vertreten durch stv. Landessprecher Klaus Fackler
Bayerischer Landesverband für Gartenbau und Landespflege e. V.
vertreten durch Präsident Wolfram Vaitl
Landesvereinigung für den ökologischen Landbau in Bayern e. V.
vertreten durch 1. Vorsitzenden Hubert Heigl